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Unfallversicherung
Ein Unfall kann schnell zu bleibenden, gesundheitlichen Einschränkungen führen. Stürzt der Maler während der Arbeit von der Leiter und verletzt sich dauerhaft, ist er über die gesetzliche Unfallversicherung gesichert. Doch weit häufiger als im Berufsleben passieren Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit. Die nicht erwerbstätige Hausfrau ist aber nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch bei Verletzungen beim Freizeitsport zahlt sie nicht. Hier leistet die private Unfallversicherung einen wertvollen Ersatz.
Wer kann eine private Unfallversicherung abschließen?
Grundsätzlich kann jeder eine private Unfallversicherung abschließen und so die Leistungen optimieren. Insbesondere aber
- Personen, denen der gesetzliche Unfallschutz nicht ausreicht (z. B. Freizeitsportler)
- Personen, die von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen sind (Hausfrauen/Hausmänner, Rentner)
In welchen Fällen greift die private Unfallversicherung?
Ein Unfall wird im Versicherungsjargon als ein „plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis“ bezeichnet.
Die private Unfallversicherung zahlt bei
- Unfällen während der Arbeitszeit bzw. auf dem Arbeitsweg (auch auf Dienstreisen)
- Unfällen im Haushalt und in der Freizeit
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer bleibende gesundheitliche Schäden erleidet.
Was leistet eine private Unfallversicherung?
Im Versicherungsfall zahlt die Versicherung einen einmaligen Geldbetrag. Dieser richtet sich nach der Art und dem Grad der Verletzung. Viele Versicherer bieten auch die Zahlung einer monatlichen Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Summe.
Je nach Anforderungen können verschiedene Zusatzleistungen gewählt werden, z.B. Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen, Zahnersatz, Bergungskosten, usw.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Schutz weltweit.
Tipp
Für Familien, Beamte oder Senioren gibt es oft Vergünstigungen.