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D&O-Versicherung

Die Auswirkungen von fehlerhaftem Verhalten von leitenden Personen im Betrieb betreffen nicht nur das Unternehmen selbst. Denn im Falle eines Falles haften sie gesamtschuldnerisch und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen – auch dem Unternehmen gegenüber. Die D&O-Versicherung (Directors and Officers-Versicherung) deckt als Sonderform der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die hohen Risiken der Geschäftstätigkeit von Führungskräften im Unternehmen ab.

Wer sollte eine D&O-Versicherung abschließen?

Personen, die weitreichende Entscheidungen für das Unternehmen treffen, sollten eine D&O-Versicherung dringend in Erwägung ziehen: Manager, Aufsichtsräte, Generalbevollmächtigte und Geschäftsführer von Großkonzernen bis Kleinunternehmen, aber auch Vorstandsmitglieder z.B. von Vereinen und Stiftungen.

Die Versicherung abschließen können sowohl die Unternehmen für Ihre gesamten Führungskräfte als auch die Führungskräfte persönlich für sich selbst.

Welche Schadenersatzansprüche sind abgedeckt?

Als Haftpflichtversicherung reguliert die D&O-Versicherung Schadensersatzansprüche von Dritten gegenüber der Führungsperson. Unterschieden wird dabei zwischen Innenhaftung (also gegenüber dem Unternehmen selbst) und Außenhaftung (z.B. gegenüber Kunden, Konkurrenten oder Finanzamt). In der Regel sind auch Schadenersatzforderungen aus dem Ausland abgedeckt.

Abgesichert sind sogenannte echte Vermögensschäden. Infos dazu finden Sie unter Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Die D&O-Versicherung unterstützt auch bei unberechtigten Ansprüchen von Dritten, so etwa durch Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten.

Tipp

Die übrigen Mitarbeiter sind über die Betriebshaftpflichtversicherung geschützt.

Hinweis

Die bereitgestellten Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig geprüft. Trotzdem kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind.

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