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Bauleistungs­versicherung

Die Risiken für Auftragnehmer und Auftraggeber am Bau sind vielfältig. Treten während der Bauphase Schäden am Gebäude auf, dann kann es für Bauunternehmer und Bauherren schnell teuer werden. Beispielsweise haftet der Bauherr bei Erdbebenschäden, der Bauunternehmer hingegen bei Vandalismus. Eine Bauleistungsversicherung (früher Bauversicherung) kann für viele dieser Schäden aufkommen.

Wer sollte eine Bauleistungsversicherung abschließen?

Die Versicherung wird also sowohl von Bauunternehmern als auch von Bauherren abgeschlossen werden.

Welche Schäden sind durch die Bauleistungsversicherung abgedeckt?

Grundsätzlich sind Schäden versichert, die unvorhersehbar am Bauwerk bzw. der Baustelle auftreten. Das sind z.B. Schäden durch Naturgewalten, fehlerhafte Ausführung, Diebstahl und Vandalismus. Nicht abdeckt sind Schäden durch Feuer. Die Versicherung gilt in der Regel über die gesamte Bauzeit.
Je nach Versicherungsform sind hierbei die Bauleistungen (z.B. das Gebäude an sich) oder zusätzlich die Baunebenleistungen (Straßenbau o.ä.) versichert.

Welche Leistungen bietet die Bauleistungsversicherung?

Der Bauunternehmer muss vor der Übergabe an den Bauherren für die Beseitigung eventuell angefallener Schäden sorgen. Diese zusätzlichen Kosten können in vielen Fällen von einer Bauleistungsversicherung übernommen werden.
Die Versicherung zahlt für die Beseitigung des Schadens bzw. Wiederbeschaffung des Diebstahlgutes. Zusätzlich werden auch die Kosten für das Aufräumen der Schadensstelle und Gutachten übernommen.

Tipp

Schäden durch Feuer sind in jedem Fall nicht abgesichert. Hierfür ist die Feuerrohbauversicherung empfehlenswert, die nach Fertigstellung des Baus oftmals in einer Wohngebäudeversicherung weitergeführt werden kann.

Hinweis

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